Das Grundstück liegt in Dortmund Hörde, in unmittelbarer Nähe zum Phoenix See als Naherholungsgebiet aber auch zu anderen Freizeiteinrichtungen wie dem Westfalenpark und dem Rombergpark.
Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Baugrundverhältnisse wird die DSG zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung der Realisierungsentscheidung durchführen.
In fußläufiger Entfernung befinden sich Tageseinrichtungen für Kinder, Grund- und weiterführende Schulen, Sporteinrichtungen sowie die Hörder Fußgängerzone mit allen Einrichtungen des täglichen Bedarfes.
Über die nahe gelegene B236 bestehen optimale Anbindungen sowohl an den innerstädtischen als auch an den überregionalen Verkehr. Haltestellen der Buslinien befinden sich in fußläufiger unmittelbarer Nähe. Der Stadtteil ist sowohl durch die U-Bahn als auch durch einen Bahnhof der DB optimal an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angebunden.
Zahlen und Fakten
Grundstücksgröße
2523 m²
Bruttogrundfläche
5150 m²
Wohnfläche
2700 m²
Energieeffizienz-Standard
Effizienzhaus 55
Status
in Planung
Geplante Fertigstellung
2028
Projektbeschreibung
Das Grundstück ist 2.523 m² groß. Die Geschossigkeit des Umfeldes sowie des südlich angrenzenden Bereichs des Bebauungsplans Hö 252 bildet den Maßstab der Höhenentwicklung. Planungsrechtlich ist der Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Gelände steigt von ca. 114 m ü NHN im Süden auf ca. 12 l m im Norden an und bietet damit eine optimal ausgerichtete Hanglage von Nord nach Süd.
Das Baugrundstück liegt in unmittelbarer Nähe nördlich des Phoenix See. Durch die bisher im Umfeld des Grundstücks bereits zahlreich realisierten Baumaßnahmen (Sanierung und Neubau) wird das städtebauliche Erscheinungsbild bereits deutlich aufgewertet. Für dieses Baugrundstück wird daher eine architektonisch qualitätsvolle Gestaltung erwartet, die sich an der Bebauung am Phoenix See orientiert.
Die geplante offene Bebauung soll sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Es ist vorgesehen, dass ein hoher Anteil der entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert werden.
Eine Grenzbebauung zum westlichen Nachbarn ist städtebaulich nicht erwünscht. Der am östlichen Rand des Grundstücks bestehende öffentliche Verbindungsweg (Treppe) zwischen den Straßen „Am Remberg" und „Steinkühlerweg" ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Seitens der DSG wird momentan eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von Unterbringungsvarianten verschiedener Wohneinheiten auf dem vorhandenen Grundstück erstellt, um die Vorbereitung der grundsätzlichen Realisierungsentscheidung vor dem Hintergrund der komplexen Baugrundsituation zu gewährleisten.
Die Entwicklung von modernen, flächenwirtschaftlichen und bedarfsgerechten Funktions- und Nutzungskonzepten für die einzelnen Wohneinheiten wird in Abstimmung mit der DSG herbeigeführt.
Ein „lebendiges, familienfreundliches Wohnquartier“ soll auf dem Baufeld entwickelt werden. Das zu entwickelnde Gebäude soll sich als ein Baustein in das vorhandene lebendige Wohnquartier integrieren und den Anwohnenden gleichzeitig den Komfort nachbarschaftlicher Gemütlichkeit bieten.
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